Rechtsanwältin Andrea Reiche berät vorwiegend
Gesundheitsdienstleister wie Ärzte, Krankenhäuser und Heilmittelerbringer sowie Verbraucher, insbesondere im Arzthaftungsrecht sowie Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Thomas Reiche LL.M.oec wird insbesondere von
Mittelstand und Handwerk im Wirtschafts-, Versicherungs- und Strafrecht mandatiert. Diese Spezialisierung kommt auch
Verbrauchern bzw. Privatpersonen zu Gute. Klientel sind hier vor allem
Unfallopfer/Rollstuhlfahrer,
Versicherungsnehmer sowie
Beschuldigte/Angeklagte.
Rechtsanwältin Nadine Wenzel betreut
Privatpersonen im Familienrecht sowie im Arzthaftungs- und allgemeinen Haftungsrecht.